qualifizierter Berufsabschluss

Der Seitenweg

 

Empfehlung

Wir empfehlen diesen Weg Menschen, die bereits eine umfassende Vorbildung aufgrund einer Berufsausbildung im sozialen bzw. pädagogischen Bereich, ihrer beruflichen Praxis sowie von Fortbildungen haben und umfangreiche pädagogische Erfahrungen und Fachkenntnisse besitzen. Ansonsten empfehlen wir vorzugsweise die berufbegleitende Ausbildung, die in kürzerer Zeit zu einer vollwertigen und bundesweiten Anerkennung als Erzieher:in führt.

 

Zulassungsvoraussetzungen

Anerkennungsfähige Personen sind unter anderem Absolvent:innen folgender Ausbildungs- bzw. Studiengänge:

  • Magister/Magistra mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften
  • Bachelor mit dem Hauptfach Erziehungswissenschaften
  • Personen, die an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule ein erstes oder zweites Staatexamen für ein Lehramt erworben haben
  • Sport-, Kunst-, Theater oder Musikpädagog:innen (Diplom oder Bachelor)
  • Sprachheilpädagog:innen (Diplom oder Bachelor) und vergleichbare Abschlüsse
  • Familienpfleger:innen
  • Fachkräfte Sprache und Integration aus dem Bundesprogramm „Sprach Kitas“, bzw. dem Vorgängerprogramm „Frühe Chancen“
  • Kinderkrankenschwestern, Kinderkrankenpfleger und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger:innen
  • Ergotherapeut:innen
  • Logopäd:innen
  • Sporttherapeut:innen
  • Kinderpfleger:innen
  • Heilerziehungspfleger:innen ohne Zusatzqualifikation
  • Sozialpädagogische Assistent:innen (staatlich geprüft)

Für die Absolvent:innen mit Abschlüssen von dieser Liste gibt es einen besonderen Antrag Quereinstieg verwandte Berufe.

Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Anträge auf Anerkennung, die sich auf andere fachspezifische Berufe beziehen, können ebenfalls geprüft werden. Wenn Probleme mit dem Antrag bestehen, kann man die Kitaaufsicht kontaktieren (+49 30 902276981 – Di 10-12, Do 12-14 Uhr). Grundsätzlich werden bei diesen Personen mindestens ein mittlerer Schulabschluss, eine abgeschlossene pädagogische Fachschulausbildung sowie eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis vorausgesetzt. Bei Personen nichtdeutscher Herkunftssprache sollen grundsätzlich deutsche Sprachkenntnisse auf C1-Niveau nachgewiesen werden.

 

Umfang der Qualifizierung

Quereinsteiger:innen mit qualifizierten Berufsabschlüssen müssen innerhalb der ersten 24 Monate nach Tätigkeitsbeginn einen „Basiskurs Quereinstieg“ an einer staatlichen oder freien Fachschule für Sozialpädagogik absolvieren.

Folgende verwandte Berufe können nach Abschluss dieses Basiskurses bei der Kita-/Schulaufsicht ihre Anerkennung als Fachkräfte beantragen: Magister/Bachelor mit Hauptfach Erziehungswissenschaften, Personen mit erstem oder zweitem Staatexamen Lehramt, Sport-/Kunst-/Theater-/Musikpädagog:innen, Sprachheilpädagog:innen.

Alle anderen verwandten Berufe  absolvieren im Anschluss an den Basiskurs innerhalb von weiteren 12 Monaten bzw. innerhalb von drei Jahren nach Tätigkeitsbeginn einen „Vertiefungskurs Quereinstieg“. Nach Abschluss dieses Kurses können die betreffenden Personen ebenfalls ihre Anerkennung als Fachkräfte beantragen.

 

Qualifizierungszeit

In der Regel 3 Jahre ab Aufnahme der durchgängigen Beschäftigung bei einem Träger bzw. in einer Kita. Für Menschen mit einem pädagogischen Hochschulabschluss geht es auch schneller.

 

Qualifizierungsorte und Kosten

Wo die Fortbildungen stattfinden und wer die Kosten dafür trägt, müssen die Beschäftigten mit ihrer Arbeitgeberin vereinbaren. Der „Basiskurs Quereinstieg“ und der „Vertiefungskurs Quereinstieg“ werden nicht von allen Fachschulen angeboten.

 

Anerkennung als Fachkraft

Die Anrechnung auf den Fachpersonalschlüssel wird unter der Bedingung der Teilnahme an den Fortbildungen genehmigt. Nach Absolvierung aller Fortbildungen können diese Beschäftigten wie sozialpädagogische Fachkräfte behandelt und dann auch bei anderen Trägern oder in anderen Einrichtungen als anerkannte Fachkräfte beschäftigt werden. Für diese Statusanerkennung ist ein Antrag bei der Kita-/Schulaufsicht zu stellen.

Die Anerkennung als sozialpädagogische Fachkraft erstreckt sich allerdings nur auf den Einsatz in Berliner Kindertagesstätten und Horte und ist nicht gleichzusetzen mit einer staatlichen Anerkennung als Erzieher:in (die ein weitergehendes und über Berlin hinausreichendes Tätigkeitsfeld erschließt).

Die Anerkennung als Fachkraft kann mit dem Antrag sozialpädagogische Fachkraft beantragt werden. Neben der Absolvierung der Fortbildungen muss ein Nachweis des Spachstandes (bei nichtdeutschen Muttersprachler:innen) für das Niveau C1 vorgelegt werden.

 

Auskunft im Vorfeld

Quereinsteiger:innen mit qualifizierten Berufsabschlüssen müssen zunächst bei der Kita-/Schulaufsicht die Anerkennung als Quereinsteiger beantragen. Dies kann schriftlich oder im Rahmen der angebotenen Sprechzeiten (siehe Ansprechpartner:innen) geschehen. Der daraus folgende Bescheid enthält auch die Fortbildungsauflagen.

Mit diesem Bescheid können die Quereinsteiger:innen eine Tätigkeit in einer Kita aufnehmen. Der Kitaträger muss dabei die einrichtungsbezogene Quereinsteigerquote beachten.