Nichtschülerprüfung

Der steile Weg mit Risiko

Empfehlung

Diesen Weg empfehlen wir nur einer sehr kleinen und eingeschränkten Personengruppe, nämlich Menschen mit Berufs- und Lebenserfahrung, die bereits seit mehreren Jahren im pädagogischen Bereich tätig sind, also jede Menge theoretisches Wissen und praktische Handlungskompetenz im pädagogischen Bereich erworben haben, aber über keine entsprechende Ausbildung verfügen. Diese Menschen sollten gewohnt sein, sich selbständig Wissen anzueignen, sich gut selbst organisieren können und frei von Prüfungsangst sein!

Zulassungsvoraussetzungen

  • Fachhochschulreife/ fachgebundene Hochschulreife mit Schwerpunkt Sozialpädagogik oder
  • Fachhochschulreife/ fachgebundene Hochschulreife mit anderer Fachrichtung als Sozialpädagogik und mindestens acht Wochen einschlägige Tätigkeit in einem sozialpädagogischen Arbeitsfeld oder
  • Mittlerer Schulabschluss und mindestens zweijährige einschlägige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. SozialassistentIn) oder mindestens dreijährige nichteinschlägige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung (z.B. Mechatroniker:in) oder einschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit von mindestens drei Jahren oder nichteinschlägige Berufstätigkeit mit einem Umfang von mindestens der Hälfte der ortsüblichen Arbeitszeit von mindestens vier Jahren
  • Zusätzlich muss für die Anmeldung zur Nichtschülerprüfung der Nachweis sozialpädagogischer beruflicher Tätigkeiten von bis zu 2.700 Stunden erbracht werden (tatsächliche Höhe abhängig von individuellen Voraussetzungen – nachzulesen bei den Antragsunterlagen zur Nichtschülerprüfung). Diese Praxiserfahrung muss in zwei unterschiedlichen sozialpädagogischen Arbeitsfeldern erbracht worden sein (außer man hat ein einschlägiges Hochschulstudium abgeschlossen).

Zulassungsantrag

Prüfungsvorbereitung

Die Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfung kann individuell oder im Rahmen eines in der Regel ein- oder zweijährigen Vorbereitungskurses erfolgen.

Prüfungsinhalte

  • Facharbeit
  • Kolloquium
  • Schriftliche Prüfungen in zwei ausgewählten Lernfeldern
  • Mündliche Prüfungen in mind. 4 (von 6) Lernfeldern

Prüfungsort

Die Prüfungen finden an einer staatlichen Fachschule für Sozialpädagogik statt. Diese wird von der Leitschule (Jane-Addams-Schule) festgelegt und Ihnen mit dem Zulassungsschreiben mitgeteilt.

Prüfungskonditionen

Bei Nichtbestehen eines der Prüfungsteile gilt die gesamte Prüfung als „nicht bestanden“. Die Prüfung kann zum nächstmöglichen Termin einmal wiederholt werden, dabei sind alle Prüfungsleistungen neu zu erbringen. Bei wiederholtem Nichtbestehen kann anschließend keine Ausbildung als Erzieher:in im Rahmen der Vollzeit- oder Teilzeitausbildung mehr in Berlin stattfinden!

Anerkennung

Die Anrechnung auf den Fachkräftepersonalschlüssel mit bis zu 28h kann erfolgen, wenn entweder der Besuch eines Vorbereitungskurses oder die Zulassung zur Prüfung nachgewiesen wird. Bei erfolgreich bestandener Nichtschülerprüfung kann die staatliche Anerkennung als Erzieher:in beantragt werden. Wird die Prüfung nicht bestanden, erlischt die Anrechnung auf den Personalschlüsssel.
Für die Anerkennung sind die einrichtungsbezogenen Regelungen zur Anerkennung von Quereinsteigern zu beachten!

Achtung!

Anders als bei den Prüfungen im Rahmen der normalen Erzieherausbildung ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, die Nichtschülerprüfung nicht zu bestehen. Durchfaller haben nach einer nicht bestandenen Wiederholungsprüfung keine weitere Chance auf eine Erzieherausbildung im Land Berlin! Diese erhöhte Durchfallerquote gilt auch bei der Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang.