Hochschulausbildung

Der akademische Weg

 

Empfehlung

Wir empfehlen diesen Weg wissensdurstigen Menschen, die einen umfassenden theoretischen Hintergrund zu Entwicklungs- und Bildungsprozessen von Kindern bekommen möchten, der nicht allein auf eine Tätigkeit als Erzieher:in ausgerichtet ist, wohl aber dazu befähigt. Darüber hinaus kann ein Studium nach mehrjähriger Berufserfahrung z.B. für die Tätigkeit als Leiter:in, Fachberater:in oder Fortbildner:in im Bereich frühkindlicher Bildung qualifizieren.

 

Zulassung Präsenzstudium

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife bzw. fachgebundene Studienberechtigung gemäß §11 Berl.HG und ein 3-monatiges Orientierungspraktikum oder
  • Realschulabschluss und Nachweis einer pädagogischen Fachausbildung als Erzieher:in, Kinderpfleger:in, Heilpädagog:in, Heilerziehungspfleger:in, Sozialassistent:in oder einer vergleichbaren Ausbildung und mindestens 4-jährige Berufserfahrung

 

Zulassung berufsintegrierendes Studium

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife bzw. fachgebundene Studienberechtigung gemäß §11 Berl.HG, pädagogische Fachausbildung und mindestens einjährige Berufserfahrung
  • Realschulabschluss und Nachweis einer pädagogischen Fachausbildung als Erzieher:in, Heilpädagog:in, Heilerziehungspfleger:in, Sozialassistent:in oder einer vergleichbaren Ausbildung und mindestens 4-jährige Berufserfahrung
  • Bestehende Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche in einer Einrichtung im frühpädagogischen Feld

 

Ausbildungsort

Hochschulen und Fachhochschulen; derzeit Alice Salomon Hochschule, Evangelische Hochschule Berlin (nur Präsenzstudium) und Katholische Hochschule für Sozialwesen (siehe Ausbildungsstätten)

 

Ausbildungszeit

7 Semester

 

Kosten

Es fallen allgemeine Semesterbeiträge an.
Das Präsenzstudium ist förderfähig nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG).

Achtung!

Es gibt zunehmend Anbieter, die mit einem dualen Studium werben. Bei genauerer Betrachtung handelt es sich oft um ein „normales“ Studium mit sehr ausgeprägten Praxisphasen (Praktika). Die Anbieter empfehlen, dass die Praxisstelle nur die (meist hohen) Studiengebühren tragen muss und dann eine vollwertige Person einsetzen könnte. Personen über diesen Weg können nicht auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Nur wenn ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu Stande kommt, können auch diese Personen als Quereinsteigende angerechnet werden. Die Bezahlung erfolgt in Orientierung an den TV-L, S4.