berufsbegleitende Ausbildung

Der praxisnahe Weg

 

Empfehlung

Wir empfehlen diesen Weg Menschen, die vor ihrer Aufnahme einer Tätigkeit in der Kita bereits umfassende berufliche und persönliche Erfahrungen, insbesondere im Umgang mit Kindern und Jugendlichen, gesammelt haben. Wer theoretisches Wissen und praktische Erfahrungen miteinander in Verbindung bringen möchte und selbst für sein (bescheidenes) Einkommen sorgen muss, ist hier gut aufgehoben. Die Doppelbelastung durch Ausbildung und Berufstätigkeit erfordert ein gutes Zeitmanagement.

 

Zulassungsvoraussetzungen

  • Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur) im Bildungsgang Schwerpunkt Sozialpädagogik, oder
  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur), oder
  • Mittlerer Schulabschluss  (MSA) und eine berufliche Vorbildung. Als berufliche Vorbildung zählt der eine mind. zweijährigen Berufsausbildung (z.B. Sozialassistent) ODER eine mind. zweijährige nichteinschlägige Berufsausbildung mit Kammerprüfung ODER eine mindestens dreijährige nichteinschlägige Berufsausbildung ODER eine mindestens dreijährige Berufstätigkeit mit mindestens der halben ortsüblichen Wochenarbeitszeit in einem einschlägigen Arbeitsfeld ODER  eine mindestens vierjährige Berufstätigkeit mit mindestens der halben ortsüblichen Wochenarbeitszeit in einem nichteinschlägigen Arbeitsfeld
  • An einigen Schulen finden Eignungsgespräche statt.
  • Halbtags (mind. 19,7 h/Woche) ausgeübte, sozialversicherungspflichtige erzieherische Tätigkeit in einer Kita/sozialpädagogischen Einrichtung/Hort und Einverständnis des Arbeitgebers für die Teilnahme am Unterricht (keine Freistellung, sondern nur das Versprechen, dass man an den Schultagen nicht für Dienste verplant wird; deshalb i.d.R. ein Arbeitsvertrag für drei feste Tage in der Woche).

 

Ausbildungsort

Staatliche Fachschulen für Sozialpädagogik oder staatlich anerkannte bzw. staatlich genehmigte Fachschulen für Sozialpädagogik („Privatschulen“)
Adressen und Kontaktdaten aller Fachschulen für Sozialpädagogik in Berlin finden Sie unter Ausbildungsstätten.

 

Ausbildungszeit

3 Jahre, an den meisten Schulen zwei Schultage und Modulwochen. Einige Fachschulen bieten die berufsbegleitende Ausbildung als 3,5-jährige Ausbildung an, um die zeitliche Belastung zu reduzieren. Parallel muss durchgehend ein Arbeitsverhältnis im erzieherischen Bereich mit mindestens 19,7h/Woche nachgewiesen werden.

 

Kosten

Kostenfrei an den staatlichen Fachschulen, Ausbildung erfolgt im Schülerstatus.
An Fachschulen in freier Trägerschaft kann Schulgeld erhoben werden, die Erzieherausbildung ist aber auch hier seit August 2016 in der Regel kostenfrei (wenn die jeweilige Schule von der Möglichkeit der Förderung durch ein durchschnittliches Schulgeld Gebrauch macht).

Die Tätigkeit in der Kita/im Hort wird als „Anstellung in der Tätigkeit einer Erzieherin“ vergütet. Im für den Berliner Öffentlichen Dienst gültigen Tarifwerk TV-L Berlin, an dem sich auch viele freie Träger orientieren, erfolgt damit eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe S4. Träger können aber auch eigene Haustarife anbieten oder frei verhandeln.

Für den Besuch der Fachschule gibt es  hier keine BAFöG-Förderung.

 

Achtung

„Ausbildungswege“, die als Teilzeitausbildung bezeichnet werden, aber nur 2 Jahre dauern und mit einer „Externenprüfung“ enden, sind keine Teilzeitausbildung/berufsbegleitende Ausbildung, sondern zumeist Vorbereitungslehrgänge für die Nichtschülerprüfung.

Der Weg über das Jobcenter

Wer bereits längere Zeit arbeitslos war, kann die Teilzeitausbildung auch als Umschulung über die Bundesargentur für Arbeit finanziert bekommen. Mehr Infos dazu hier.