Sonstige geeignete Personen & besondere Konzepte

Der individuelle Weg

 

Empfehlung

Wir empfehlen diesen Weg Menschen, die bereits längere Zeit Erfahrungen in der Arbeit mit Kindern gesammelt haben bzw. über für eine spezielle Kita besonders geeignete Kompetenzen (z.B. Sprache) verfügen, aber aus unterschiedlichen Gründen keine Ausbildung zur Erzieher:in absolvieren können/wollen. Wer in einer Kita arbeiten möchte und mit einem geringeren Gehalt auskommt, kann diesen Weg ins Auge fassen.

Zulassungsvoraussetzungen

Es gibt drei Personengruppen, für die dieser individuelle Weg offen steht.

  • Personen mit folgenden Abschlüssen: Sozialassistent:innen, Tagespflegepersonen, Hebammen und Entbindungshelfer sowie Personen mit nachweisbar einschlägigen Erfahrungen
  • Muttersprachler:innen für bilinguale Kitas
  • Personen zur Umsetzung eines besonderen Konzepts (z.B. für musik- oder naturpädagogisch orientierte Kitas)

Es müssen verschiedene Nachweise erbracht werden. Es erfolgt im ersten Schritt eine befristete Zulassung die nach 3 bzw. 4 Jahren eine erneute Antragstellung erforderlich macht. Wurden die erforderlichen Fortbildungen, Sprachnachweise und Tätigkeiten nachgewiesen, erfolgt eine unbefristete Genehmigung für die Tätigkeit in Kita und Hort in Berlin

 

Umfang und Dauer der Qualifizierung

Es muss ein zertifizierter Grundkurs+ mit 228 Stunden absolviert werden. Die Anbieter dieses Kurses findet man auf der Website der Kitaaufsicht.

 

Anerkennung als Fachkraft

Dieser Weg führt NICHT zu einer Anerkennung als Fachkraft (außer Sozialassistent:innen), aber ein einmal erteilter positiver Bescheid ist die Basis für eine dauerhafte Beschäftigung in einer Kita. Voraussetzung ist die Beachtung der Fortbildungsauflagen. Für nichtdeutsche Muttersprachler:innen ist der Nachweis des Sprach-Niveau C1 nötig; für Personen in bilingualen Einrichtungen muss mindestens B2 nachgewiesen werden.

 

Auskunft im Vorfeld

Quereinsteiger aus den genannten Berufsgruppen müssen zunächst bei der Kitaaufsicht die Anerkennung als Quereinsteiger:innen beantragen. Dies kann schriftlich oder im Rahmen der angebotenen Sprechzeiten (siehe Ansprechpartner:innen) geschehen. Der daraus folgende Bescheid enthält auch die Fortbildungsauflagen.
Mit diesem Bescheid können die Quereinsteiger:innen eine Tätigkeit in einer Kita aufnehmen. Der Kitaträger muss dabei die einrichtungsbezogene Quereinsteigerquote beachten.