Häufige Fragen

In den vergangenen Jahren haben uns viele Fragen rund um den Einstieg in den Erzieherberuf – manche sind sehr speziell, andere wiederholen sich häufig. Für letztere geben wir hier allgemeine Antworten auf häufige Fragen. (Bitte beachten Sie auch die ausführlichen Informationen unter www.berlin.de/sen/jugend/fachkraefte/quereinstieg-erzieherberuf/)

 

Die Fragen

 

Schritte für berufsbegleitende Ausbildung

Ich möchte die berufsbegleitende Ausbildung machen! Welche Schritte muss ich gehen?

Die berufsbegleitende Ausbildung (= Teilzeitausbildung) ist der beliebteste Weg für Quereinsteiger:innen in Berlin. Viele Fachschulen bieten Ausbildungsgänge für die dreijährige berufsbegleitende Ausbildung an. Die Basis für diese Ausbildung bildet eine Teilzeitstelle mit mind. 19,7h/Woche im sozialen Bereich / Sozial- und Erziehungsdienst (also alles von Kita über Hort, erzieherische Hilfen bis hin zu betreuten Wohnformen für junge Erwachsene). Im Kita- und Hortbereich dürfen Menschen in der berufsbegleitenden Ausbildung mit dem Tag des Ausbildungsbeginns wie Erzieher:innen eingesetzt werden. Diese Regelung ermöglicht es überhaupt erst, dass man eine bezahlte Stelle bekommen kann. Die wenigsten Kitas können sich mehr Personal leisten, als über die Finanzierung durch das Land Berlin finanziert werden – das muss man wissen, um zu verstehen, warum es viele Kitas gibt, die Dich/Euch vielleicht ganz toll finden und trotzdem nicht einstellen können.
Um die berufsbegleitende Ausbildung machen zu können brauchst Du also sowohl einen Platz an der Fachschule als auch eine Teilzeitstelle (= Praxisstelle) als Erzieher:in.
Die wichtigste Aufgabe besteht nun darin, eine Einrichtung zu finden, in der man sozialversicherungspflichtig angestellt wird. Durch die Anerkennung auf den Personalschlüssel in Kitas ist es möglich, sich dort auf jede Stelle, die für eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher:in ausgeschrieben ist, zu bewerben (Links für die allgemeine Stellensuche). Diese Stelle muss den bereits genannten Mindestumfang von 19,7 Std/Woche haben. Eher selten werden gesonderte Stellen für berufsbegleitende Auszubildende ausgeschrieben (Stellenbörse für Quereinsteiger:innen). Für Kitas/Horte kann die Anstellung eines berufsbegleitenden Auszubildenden aber durchaus attraktiv sein, gerade dann, wenn die Person Erfahrungen mitbringt oder über besondere Fähigkeiten verfügt, die die Arbeit mit Kindern bereichert, z.B. Musikinstrument, künstlerische Fähigkeiten, die beste Vorlesestimme der Welt…
Viele Einrichtungen haben aufgrund der großen Beliebtheit der berufsbegleitenden Ausbildung ihre Möglichkeiten ausgeschöpft und können keinen weiteren Praxisstellen für die berufsbegleitende Ausbildung anbieten – denn es gibt hier eine einrichtungsbezogene Quote. Daher gilt es, Praxisstellen zu finden, wo noch niemand in der berufsbegleitenden Ausbildung ist und diese davon zu überzeugen, dass du für den Job geeignet bist. Dafür könnte zum Beispiel ein Praktikum in der Einrichtung sinnvoll sein, wo du auch selbst schauen kannst, ob du dich in der Einrichtung wohlfühlst.
Bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz an der Fachschule ist vor allem der Ausbildungsbeginn zu beachten. In der Regel beginnt die Ausbildung an der Fachschule einmal im Jahr (Anfang August). Viele Fachschulen bieten auch im Februar beginnende Ausbildungen an und bei einigen Fachschulen beginnen zweimal im Jahr die Kurse (jeweils im Februar und im August).
Wichtig zu wissen: Du bist in der Einrichtung rechtlich gesehen kein „Azubi“, sondern arbeitest im Team und erfüllst Aufgaben, die auch ein:e schon ausgebildeter Erzieher:in erfüllen muss. Das ist gerade am Anfang und ohne jede Erfahrung unter Umständen sehr anstrengend für Dich und Deine Kolleg:innen. Umso wichtiger ist eine gute Begleitung/Anleitung. Dafür stellt das Land Berlin Gelder zur Verfügung, die vom Kitaträger/Hortträger in Anspruch genommen werden können. Eine Pflicht zur Praxisanleitung, wie bei vollschulischen Auszubildenden, gibt es jedoch nicht.

 

Stelle und Schulplatz finden

Wie finde ich am besten eine Stelle und eine Fachschule gleichzeitig, wenn ich die berufsbegleitende Ausbildung machen möchte? Ich höre immer, die Praxisstelle kann mir nicht zusagen, wenn ich keinen Schulplatz habe und umgekehrt!

Wenn man sich für die berufsbegleitende Ausbildung entschieden hat, sollte man unbedingt zuerst mit der Suche nach einer Stelle beginnen. Ohne eine schriftliche Zusage des Trägers als zukünftiger Arbeitgeber ist es nicht möglich, sich an den Fachschulen zu bewerben bzw. wird nur als Interessent geführt!
Bei der Suche nach einer Stelle sollte man aber nicht den Beginn der Ausbildung (Anfang August/Februar) an den Fachschulen (und eventuell die Bewerbungsfristen) aus dem Blick verlieren. Da sich die berufsbegleitende Ausbildung in Berlin sehr großer Beliebtheit erfreut, werden trotz Ausbaus der Kapazitäten die Ausbildungsplätze an manchen Schulen knapp. Es lohnt sich dann bei der Schulwahl flexibel zu sein. Durch die Abschaffung des Schulgeldes an freien Fachschulen für die Erzieherausbildung dürfte die finanzielle Belastung kein Entscheidungskriterium mehr sein.
Es kommt vor, dass ein Kitaträger eine Teilzeitstelle auch jenseits des Schulbeginns im Februar und September besetzen muss. Das ist durchaus möglich, denn ein Mensch, der die Zusage für den Schulplatz in der Tasche hat kann mehrere Monate (meist bis zu sechs Monate) vor Beginn der Teilzeitausbildung bereits in der Kita auf den Personalschlüssel angerechnet werden. Das ist für Kitas manchmal wirklich interessant und auch für den Quereinsteiger:innen kann das ein gutes Modell sein, denn man lernt die Abläufe der neuen Tätigkeit kennen ohne gleichzeitig schon dem Schulstress unterworfen zu sein.

 

Kitas erreichen

Wie erreiche ich Kitas am besten? Soll ich anrufen, eine Bewerbung schicken oder persönlich vorbeigehen?

Es gibt nicht den Königsweg. Gerade in kleinen Einrichtungen sitzt allerdings meist niemand am Telefon und wartet auf Anrufe (in größeren auch nicht). Anrufe lohnen sich also nur, wenn man gern bei einem größeren Träger arbeiten möchte, der eine Geschäftsstelle hat, bei der alles zusammen läuft. Diese kann man dann auch schon mal anrufen, um zu erfahren, ob überhaupt Bedarf und Interesse besteht.
Einfach vorbei zu gehen erzeugt oft eher Stress als Aufgeschlossenheit. Kitas haben meist einen strukturierten Tagesablauf, der nicht viel Zeit für *Dingdong – ich hätte da mal eine Frage* lässt. Deshalb nur dann persönlich vorbei gehen, wenn dies verabredet und erwünscht ist!
Am besten ist also immer noch: Anzeigenmärkte durchforsten und gezielt bewerben. Vielen Einrichtungen ist es wichtig, dass sie erkennen, warum du dich für diese Einrichtung interessiert (Blankoformulierungen sind also eher kontraproduktiv). Und am allerbesten: Mund-zu-Mund-Propaganda. Erzieher:innen, die durch ihren Bekanntenkreis hören, dass da ein ganz toller, engagierter Mensch unterwegs ist und eine Stelle sucht, sind sehr aufgeschlossene „Arbeitsvermittler:innen“.

Verdienst in der berufsbegleitenden Ausbildung

Wie viel Geld verdient man in der berufsbegleitenden Ausbildung?

Die Bezahlung erfolgt in der Regel niedriger als die der voll ausgebildeten Erzieher:innen. Letztlich entscheidet der Kitaträger selbst (wenn es sich nicht um einen Eigenbetrieb des Landes Berlin handelt), wie er die Bezahlung eines Quereinsteigers vornimmt und dies wird u.U. auch ein wenig davon abhängen, welche Vorerfahrungen mitgebracht werden und wie hoch der Aufwand für die Begleitung des Quereinsteigers ist. Manche Träger orientieren sich am TV-L Berlin, andere haben eigene Tarifverträge oder verhandeln völlig frei. Es gibt also keine allgemein gültige Festlegung, was ein Mensch in berufsbegleitender Ausbildung verdienen muss.
Zur Orientierung aber hier die Zahlen nach TV-L Berlin (Stand Januar 2023): Menschen in der berufsbegleitenden Ausbildung zählen hier als „Angestellte in der Tätigkeit einer Erzieher:in“ und werden in der Entgeltgruppe S4 eingestuft. Hier bekommt man im ersten Jahr für eine volle Stelle 2744.34 € , im zweiten 3002.13 und dritten Jahr 3188.73 € (alle Zahlen Arbeitnehmerbrutto und für 39,4h/Woche – Teilzeitstellen errechnen sich proportional, auf einer 19,7h-Stelle bekäme man also im ersten Jahr 1372.17 € € brutto).

 

Vorgehen bei Quereinstieg aus verwandten Berufsgruppen

Kann ich bereits im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob für mich der Weg des Quereinstiegs aus verwandten Berufsgruppen möglich ist?

Wenn du über einen der anerkannt verwandten Berufsabschlüsse verfügst (Liste hier), kannst Du bei der Kitaaufsicht einen Antrag auf den Quereinstieg stellen. Dein Abschluss wird dann abgeglichen und Du erhältst ein Schreiben, dass den Träger berechtigt Dich als Fachkraft zu beschäftigen. Mit diesem Schreiben kannst Du Dich bei allen Kitas in Berlin bewerben. Die Erlaubnis ist immer an Fortbildungsauflagen gekoppelt.
Der Beschäftigungsumfang ist aber an die Einhaltung von einrichtungsbezogenen Regelungen gebunden und natürlich entscheidet jede Kita eigenständig, ob und welche Quereinsteiger:innen eingestellt werden. Wenn dein Berufsabschluss nicht zu den bisher aufgenommenen Abschlüssen zählt, du aber der Auffassung bist, dass auch dein Berufsabschluss verwandt sein könnte, dann gibt es die Möglichkeit einer individuellen Vorabprüfung. Du kannst bei der Kitaaufsicht fragen, ob und unter welchen Fortbildungsauflagen deine Anrechnung auf den Kitapersonalschlüssel möglich wäre. Du erhältst dann einen dementsprechenden Bescheid, der potentiellen Arbeitgebern dabei hilft, den Eingliederungsaufwand abzuschätzen.
Für diesen Antrag und eine Beratung dazu gibt es zwei Ansprechpartner in der Kitaaufsicht: Hr. Mauersberger und Herr Erhardt, Tel. 90227-6981, KitaPersonal@senbjf.berlin.de. Eine telefonische Beratung ist immer Di 10-12 und Do 12-14 Uhr unter der Telefonnummer (030) 90227-6981 möglich.

 

Das „Jobcenter-Modell“

Wie funktioniert das Modell des Jobcenters „Umschulung zum:r Erzieher:in“?

Für Menschen, die von Arbeitslosigkeit betroffen sind und die nicht mehr in ihrem Ursprungsberuf arbeiten können, besteht die Möglichkeit einer Umschulung. Seit dem 01.07.2023 können nicht verkürzbare Umschulungen für Erzieher:innen für die komplette Dauer von drei Jahren durch das Jobcenter finanziert werden. Auch die Lehrgangskosten werden für den gesamten Zeitraum der Umschulung durch die Bundesagentur für Arbeit getragen. Das bedeutet, dass Du für die drei Jahre der Teilzeitausbildung (Umschulung) Deine Bezüge vom Jobcenter weiter erhältst.

Wenn die Voraussetzungen bei Dir für diesen Weg vom Jobcenter bestätigt wurden, suchst Du Dir einen Praxisplatz in einer Kindertages- oder Jugendhilfeeinrichtung und vereinbarst die Aufnahme einer fachpraktischen Ausbildung. Der dazu geschlossene Vertrag ist Voraussetzung für die Aufnahme der Ausbildung (Umschulung). Der mit dem Jobcenter vereinbarte Muster-Vertrag ist überschrieben mit: „Vertrag zur fachpraktischen Ausbildung“.  Anschließend stellt das Jobcenter oder die Arbeitsargentur Dir einen Bildungsgutschein aus.

In der Kita arbeitest Du während der Vorlesungszeit zwischen 20-26 h/Woche und besuchst an zwei Tagen in der Wochen die Schule. Außerhalb der Vorlesungszeit arbeitest Du vollzeit in der Kita. Dieses neue Modell dürfte für viele Kitas sehr interessant sein, weil Du während der gesamten Ausbildung das vorhandene Team unterstützt, aber den Träger nichts kostest. Eine Anrechnung auf den Fachkräfteschlüssel erfolgt in dieser Zeit allerdings nicht. Bis zum Juli 2023 wurden bei Umschulungen nur die ersten beiden Jahre der Ausbildung vom Jobcenter finanziert und viele Träger waren zurückhaltend, weil sie sich das dritte Jahr, wo sie Dich voll hätten bezahlen müssen aber nur teilzeit auf den Fachkräfteschlüssel anrechnen konnten, nicht leisten konnten. In Zukunft könnte das Modell aber für die Träger interessanter sein. Für alle, die ihre Umschulung bereits vor dem 01.07.2023 begonnen haben, gelten die alten Regelungen weiter. Weitere Informationen findet ihr hier.