Ausländische Abschlüsse

Der internationale Weg

 

Empfehlung

Wir empfehlen diesen Weg Menschen mit einer sozialpädagogischen Ausbildung, die in einem anderen Land erworben wurde.

Zulassungsvoraussetzungen

Wer einen Antrag auf Gleichstellung seines ausländischen Berufsabschlusses stellt, erhält nach einer längeren Bearbeitungsdauer einen Bescheid über die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss. In der Regel sind mit diesem Bescheid Fortbildungsauflagen verbunden, die erfüllt werden müssen, um die komplette Gleichstellung zu bekommen. Die betroffene Person muss das deutsche Sprachniveau B2 C1 nachweisen und die Fobi-Auflagen innerhalb von 3 Jahren erfüllen.

Während des Zeitraums der Antragstellung & Absolvierung der Fortbildungsauflagen kann das Sprachniveau B2 durch die Kitaaufsicht genehmigt werden. Innerhalb von 18 Monaten muss das Niveau C1 nachgewiesen werden.

Umfang der Qualifikation

Die zu absolvierenden Fortbildungen richten sich nach den individuellen Voraussetzungen und sind im Bescheid festgeschrieben.

Anerkennung als Fachkraft

Nach Absolvierung der Auflagen wird die Gleichstellung mit einem deutschen Abschluss vollzogen, z.B. Erzieher:in. Damit ist auch die Anerkennung als Fachkraft dauerhaft gegeben.

Auskunft im Vorfeld

Zur Beratung für Anträge auf Gleichwertigkeitsfeststellung im Ausland erworbener sozialpädagogische Abschlüsse gibt es folgende Kontaktmöglichkeiten: Mail: anerkennung.sozialberufe@senbjf.berlin.de, Tel: +49 30 902275514; Di 14-16 und So 10-12 Uhr (Stand 11/2022).

Wichtig

Personen aus dieser Gruppe gelten währen des Prozesses zwar als Quereinsteiger:innen, werden aber nicht auf die einrichtungsbezogene Quote angerechnet.