
Ausländische Abschlüsse
Der internationale Weg
Empfehlung
Wir empfehlen diesen Weg Menschen mit einer sozialpädagogischen Ausbildung, die in einem anderen Land erworben wurde.
Zulassungsvoraussetzungen
Wer einen Antrag auf Gleichstellung seines ausländischen Berufsabschlusses stellt, erhält nach einer längeren Bearbeitungsdauer einen Bescheid über die Gleichwertigkeit zu einem deutschen Berufsabschluss. In der Regel sind mit diesem Bescheid Fortbildungsauflagen verbunden, die erfüllt werden müssen, um die komplette Gleichstellung zu bekommen. Die betroffene Person muss das deutsche Sprachniveau B2 nachweisen und die Fobi-Auflagen innerhalb von 3 Jahren erfüllen.
Umfang der Qualifikation
Die zu absolvierenden Fortbildungen richten sich nach den individuellen Voraussetzungen und sind im Bescheid festgeschrieben.
Anerkennung als Fachkraft
Nach Absolvierung der Auflagen wird die Gleichstellung mit einem deutschen Abschluss vollzogen, z.B. Erzieher*in. Damit ist auch die Anerkennung als Fachkraft dauerhaft gegeben.
Auskunft im Vorfeld
???
Wichtig
Personen aus dieser Gruppe gelten währen des Prozesses zwar als Quereinsteiger, werden aber nicht auf die einrichtungsbezogene Qupote angerechnet.