





Neue Regelungen zu Kitafachkräften ab Mai 2017
Mit Wirkung ab Mai 2017 hat die Berliner Kitaaufsicht ihre Regelungen zu Kita-Fachkräften geringfügig überarbeitet (Wortlaut siehe Materialien). Die wichtigsten Änderungen:
- Die maximal mögliche Quereinsteigerquote beträgt für alle Kitas jetzt 33%
- Sozialassistent*innen, die eine berufsbegleitende Erzieherausbildung anstreben, können für max. 24 Monate vor Beginn der Ausbildung als Fachkräfte eingesetzt werden
- Familienpfleger*innen gehören jetzt auch zu den verwandten Berufen
- anerkannte Muttersprachler*innen aus verwandten Berufen fallen jetzt nach Abschluss der Fortbildungsauflagen und bei Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf B2-Niveau aus der Quereinsteigerquote